1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Einzelgericht) vom 12. Oktober 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des versuchten Betrugs, begangen am 21. Juli 2016 zwischen ca. 10:30 und 16:20 Uhr in Olten zum Nachteil von D.________ im Deliktsbetrag von CHF 50‘000.00, schuldig erklärt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4‘500.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft wurde im Umfang von 84 Tagen auf die Geldstrafe angerechnet.