2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, werden dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Abteilung Straf- und Massnahmevollzug Bern, 20. Januar 2017 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Guéra Die Gerichtsschreiberin: Lauber