7 Kollegenkreis nie Unwahrheiten verbreitet, wonach E.________ von ihrem Vater misshandelt worden und eine Betrügerin sei und notorisch fremdgehen würde (pag. 111), ist er mit diesem Einwand im Revisionsverfahren nicht mehr zu hören. Dies hätte im ordentlichen Rechtsmittelverfahren vorgebracht werden müssen, zumal der Gesuchsteller bei Erlass des Strafbefehls vom 16. September 2013 anwaltlich vertreten war und eine staatsanwaltschaftliche Einvernahme stattfand (vgl. Vorakten).