2. Die Verfahrenskosten seien dem Gesuchsteller aufzuerlegen. 9. Am 5. Dezember 2016 reichte der Gesuchsteller eine Replik ein (pag. 93 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft duplizierte mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 (pag. 129 ff.). Mit Eingabe vom 20. Dezember 2016 reichte der Gesuchsteller eine Triplik ein (pag. 139 ff.). II.