4. Mit Verfügung vom 1. November 2016 zog die Verfahrensleitung der 1. Strafkammer die amtlichen Akten des Verfahrens BM 12 23579 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland bei und gewährte der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, zur Eingabe des Gesuchstellers Stellung zu nehmen (pag. 13).