2. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. Mai 2015 wurde die nicht geleistete gemeinnützige Arbeit in eine Geldstrafe von 17 Tagessätzen zu je CHF 30.00 umgewandelt (Vorakten). Nachdem auch die Geldstrafe nicht bezahlt worden war, wurde der Gesuchsteller am 29. Juli 2016 zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen aufgeboten (pag. 7).