nierte Vorakten BM 12 23579; nachfolgend Vorakten). Der Strafbefehl vom 16. September 2013 ersetzte den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 9. Oktober 2012, gegen welchen der Gesuchsteller Einsprache erhoben hatte (Vorakten). Der Strafbefehl vom 16. September 2013 blieb innert Frist unangefochten und erwuchs in Rechtskraft.