(nachfolgend Gesuchsteller) wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, Hinderung einer Amtshandlung, übler Nachrede, Beschimpfung, Drohung, versuchter Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer gemeinnützigen Arbeit von insgesamt 216 Stunden sowie zu einer Busse von CHF 350.00 (Ersatzfreiheitsstrafe: 4 Tage) verurteilt. Für den Fall der Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit wurde die Geldstrafe auf 50 Tagessätze zu CHF 30.00, total CHF 1‘500.00, bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe auf 50 Tage bestimmt (unpagi-