Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘900.00. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘000.00. 6. Zur Bezahlung einer Entschädigung an C.________ für dessen notwendigen Aufwendungen im erst- und oberinstanzlichen Verfahren im Umfang von total CHF 600.00. 23 III.