14 es dabei zu seiner Behinderung gekommen sein muss. Es muss für den erfahrenen Berufschauffeur, der es sich gewohnt ist, im LKW von schnelleren Fahrzeugen über holt zu werden, einen Anlass gegeben haben, dass er akustisch und mit Licht reagierte. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte es nicht einmal bemerkte, dass der Privatkläger wegen ihm abbremsen musste;