Er (der Beschuldigte) habe dann die Scheibe heruntergelassen und ihm gesagt, dass er 80 km/h gefahren sei. Der Privatkläger habe dann weitergemacht, worauf er ihm nur gesagt habe, er solle abhauen. Er habe ihm zuerst probiert zu erklären, dass er nur 80 km/h gefahren sei. Der Privatkläger habe dann weiter gewettert und dann habe er (der Beschuldigte) ihm gesagt, er solle abhauen. Er (der Beschuldigte) habe dann die Scheibe geschlossen und demonstrativ weitergelesen (pag. 114 Z. 32 ff.).