Die Fahrzeuge in der Kolonne seien immer ein bisschen gefahren, dann wieder gebremst und wieder gefahren. Die Lücke vom dem LKW sei 60 bis 80 m gewesen. Bei dieser Lücke vor dem Camion habe er ohne Stress überholen können. Es sei weit und breit kein Fahrzeug entgegengekommen. Als er ihn am Überholen gewesen sei, habe der Privatkläger bereits akustisch und lichtgehupt. Er habe das im Rückspiegel gesehen und gehört, als er auf der Höhe des Privatklägers gewesen sei. In den Rückspiegel habe er geschaut, weil wenn er ja wieder einspuren wolle, müsse er ja schauen, ob dies reiche, um einbiegen zu können (pag. 112 Z. 13 ff.).