Als der Privatkläger dann immer noch nicht habe gehen wollen, habe er zu ihm gesagt «hau ab!». Danach habe er ihn ignoriert. Der Privatkläger habe dann noch die Nummer seines Kontrollschildes geschrien und dass die Sache noch nicht fertig sei. Auf Vorhalt der angeblichen Äusserung gegenüber dem Privatkläger verneinte der Beschuldigte, den Privatkläger je bedroht zu haben. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 17. August 2016 bestätigte der Beschuldigte seine bei der Polizei gemachten Aussagen (pag. 111 ff.). Er fahre die fragliche Strecke zweimal die Woche. Am Tag des Vorfalls sei er auf dem Heimweg gewesen (pag. 112 Z. 1 ff.). Sie seien bei der Ampel gestanden, da sei er