Er wisse nicht, wie er ihn bei seinem Manöver hätte behindern sollen. Der Beschuldigte verneinte weiter, einen Schikane-Stopp vorgenommen zu haben (pag. 10 Z. 40 ff.). Er sei nach dem Überholen normal eingebogen. Auch danach habe er nicht brüsk oder aus Schikane gebremst. Als er dann vor dem Bahnübergang gewartet habe, habe er den Privatkläger im Rückspiegel gesehen. Dieser sei zu ihm gekommen und habe an das Seitenfenster geklopft. Er (der Privatkläger) habe nur geschrien und sei sehr wütend gewesen. Er habe ihn beschwichtigt und ihm gesagt, dass er normal gefahren sei. Als der Privatkläger dann immer noch nicht habe gehen wollen, habe er zu ihm gesagt «hau ab!».