Die Kammer kommt deshalb im Ergebnis wie bereits die Vorinstanz zum Schluss, dass die Aussagen des Privatklägers glaubhaft erscheinen. 9.4 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte schilderte den Vorfall anlässlich seiner ersten Einvernahme bei der Polizei am 18. September 2015 zusammengefasst wie folgt (pag. 9 Z. 16 ff.): Er sei von Zweisimmen her talauswärts in einer Kolonne von zirka 10 Fahrzeugen mit zirka 50 bis 60 km/h gefahren. Als kurz vor Weissenbach die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgelöst worden sei, habe er zweimal überholt. Das erste Mal sei zirka 500 m vor dem Bahnübergang gewesen. Als er dann gesehen habe, dass die Stre-