Auf Frage, wie es dazu gekommen sei, dass er eine Anzeige bei der Polizei deponiert habe, führte der Privatkläger aus, erstens einmal sei es die Fahrweise des Beschuldigten gewesen, welche er nicht habe akzeptieren können. Dann die Ausbremserei von ihm und anderen Fahrzeugen, das Überfahren von ausgezogenen Linien, das schnellere Fahren als die erlaubten 80 km/h und dann der Vorfall, als er ausgestiegen sei beim Bahnübergang. Als er den Beschuldigten auf diese Fahrweise angesprochen habe, habe dieser ihm gesagt: «wet nid grad sofort wieder istigsch, de pollieri dir vor allne Lüt d Fresse». Da habe er sich bedroht gefühlt.