Hier kommt dazu, dass die Äusserung originell und zur Situation passend erscheint («vor au dene Lüt», womit die vor der Schranke wartenden Automobilisten gemeint waren). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 17. August 2016 wurde der Privatkläger wesentlich detaillierter einvernommen als bei seiner Erstbefragung (pag. 105 ff.). Er bestätige dabei seine bisherigen Aussagen. Auf Frage, wie es dazu gekommen sei, dass er eine Anzeige bei der Polizei deponiert habe, führte der Privatkläger aus, erstens einmal sei es die Fahrweise des Beschuldigten gewesen, welche er nicht habe akzeptieren können.