Er habe in wörtlich gefragt: «Was söu das?» Der Beschuldigte habe die Seitenscheibe fahrerseitig herunter gelassen und ihm geantwortet: «Wenn dä nid sofort wieder istigsch, polier i dir d Fresse vor au dene Lüt!» Ob er eine Drohgeste gemacht habe, könne er nicht sagen. Des Weiteren habe er noch gesagt, dass er, dort wo 80 km/h erlaubt seien, auch 80 km/h fahre. Diese Schilderung des Ereignisses erfolgte unter Wiedergabe von direkter Rede, was tendenziell für die subjektive Wahrheit spricht. Hier kommt dazu, dass die Äusserung originell und zur Situation passend erscheint («vor au dene Lüt», womit die vor der Schranke wartenden Automobilisten gemeint waren).