8 so dass auch er habe stark bremsen müssen, er habe gehupt und die Lichthupe betätigt, worauf der Beschuldigte ohne jeden sachlichen Grund nochmals auf die Bremse gestanden sei. Der so geschilderte Vorgang ist nachvollziehbar und wird auch vom Beschuldigten später – abgesehen vom Reindrängen und Schikane- Bremsen – sehr ähnlich geschildert. Weiter gab der Privatkläger zu Protokoll, dass er beim geschlossenen Bahnübergang ausgestiegen und zum Beschuldigten gegangen sei, um ihn zur Rede zu stellen (pag. 6 Z. 33 ff.). Er habe in wörtlich gefragt: «Was söu das?»