Die Gefahr einer Auffahrkollision habe nicht bestanden. Diese Schilderung erfolgt nicht übertreibend und «schont» den Beschuldigten, indem er die «Schikane-Bremsung» (nicht «Schikane-Stopp», wie fälschlicherweise im Anzeigerapport und auch im Strafbefehl steht, pag. 1 und pag. 21) als nicht dramatisch schildert. Zudem gab er auch an, es habe keinen Gegenverkehr gehabt, da ja die Bahnschranke weiter Richtung Weissenbach bereits geschlossen gewesen sei (pag. 6 Z. 48); auch damit «schont» er den Beschuldigten, indem er dessen Handlungsweise nicht als unnötig schlimm darstellt.