Der PW habe sich vor ihn gedrängt und stark abgebremst. Dadurch sei er ebenfalls zu einer starken Bremsung genötigt worden. Um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, habe er akustisch und mit der Lichthupe gehupt, wobei der Fahrer mit einem weitern Bremsmanöver geantwortet habe. Diese zweite Bremsung sei unnötig gewesen und nur zu seiner Schikane erfolgt. Er müsse hier aber sagen, dass diese Bremsung etwa mittelstark erfolgte sei, er habe genügend Zeit gehabt, sein Fahrzeug abzubremsen. Die Gefahr einer Auffahrkollision habe nicht bestanden.