145): «So wird von den beiden Beteiligten übereinstimmend ausgesagt und ist damit unbestritten, dass der Beschuldigte und der Privatkläger hintereinander in einer Autokolonne von Zweisimmen her talauswärts gefahren sind und dass die Fahrzeuge in der relativ engen Rechtskurve eingangs Weissenbach [recte: Garstatt] mit einer Geschwindigkeit von ca. 50-60km/h unterwegs waren. Es ist des Weiteren unbestritten, dass der Beschuldigte den Privatkläger kurz danach in der leichten Linkskurve überholt hat, dass der Privatkläger darauf mit akustischem und Lichthupen reagierte und dass der Beschuldigte daraufhin weitere Fahrzeuge überholt hat.