5 de in allen Details analysiert und es werde versucht, den Beschuldigten als unglaubhaft darzustellen. Dabei sei das Einzige, was er ausgesagt habe, dass er das Lichthupen im Rückspiegel gesehen habe, was völlig logisch und lebensnah sei. Den Gipfel würden jedoch die abenteuerlichen Berechnungen der Vorinstanz ab S. 17 des Motivs darstellen. Sie stützte sich hierfür auf irgendwelche Prämissen, die gerade so gut anders sein könnten.