6. Anklageschrift Als Anklageschrift gilt im vorliegenden Fall gemäss Art. 356 Abs. 1 StPO der Strafbefehl vom 16. März 2016 (pag. 21). Dort wird der Sachverhalt wie folgt beschrieben: «A.________ behinderte beim Wiedereinbiegen nach dem Überholen den hinter ihm fahrenden LKW- Fahrer C.________, danach bremste A.________ ohne ersichtlichen Grund stark ab (Schikane- Stopp). Zudem drohte A.________ dem Geschädigten C.________ er werde ihm vor allen Leuten‚ ‹die Fresse polieren›, wenn er nicht sofort wieder einsteige.»