3. Oberinstanzliche Beweismassnahmen Oberinstanzlich wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse) des Beschuldigten eingeholt (pag. 198 ff.). Weiter wurden der Beschuldigte und der Privatkläger anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung erneut einvernommen (pag. 209 ff.).