2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten am 18. August 2016 fristgerecht Berufung an (pag. 133). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 27. Oktober 2016 (pag. 137 ff.). Gleichentags wurde sie den Parteien zugestellt (pag. 177). Am 21. November 2016 reichte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 182 ff.). Darin beschränkte er die Berufung auf Ziffer I., Ziffer II. 2 und 3 sowie Ziffer III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs.