1. Erstinstanzliches Urteil Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten/Berufungsführer (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Drohung und wegen einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 190.00, ausmachend total CHF 3‘800.00 (pag. 126 ff.). Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Ausserdem wurde der Beschuldigten zu einer Verbindungsbusse von CHF 950.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt.