10 fungsführer durfte nach dem Gesagten weder mit einer reduzierten Geschwindigkeit des Gegenverkehrs, noch mit gleichbleibenden Intervallen rechnen. Vielmehr wäre es aufgrund der bereits erwähnten erhöhten Gefahrensituation auf Autostrassen, den engen Platzverhältnissen, dem schwindenden Tageslicht und der Vielzahl anderer Verkehrsteilnehmer angezeigt gewesen, von einem entsprechenden Manöver abzusehen.