Zwar nahm er wahr, dass ihm der Verkehr «in Wellen» entgegenkam; der Berufungsführer wusste zu diesem Zeitpunkt aber weder über den Grund der gestaffelten Verkehrsführung Bescheid, noch boten sich ihm Hinweise, gestützt auf welche er die Dauer eines Intervalls zuverlässig hätte abschätzen können. Vor diesem Hintergrund geht auch sein Argument fehl, es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass nach einem Unfall nur vorsichtig beschleunigt werde. Der Beru-