Vor dem Hintergrund des tatsächlichen Wendemanövers handelt es sich dabei um eine bloss theoretische Möglichkeit, von deren zuverlässigen Umsetzung angesichts des dichten Kolonnenverkehrs und der damit einhergehenden eingeschränkten Übersichtlichkeit in der konkreten Situation nicht ausgegangen werden durfte. Zudem wäre ein entsprechendes Manöver, selbst wenn es gelungen wäre, unter den gegebenen Umständen nicht mit einer entscheidend geringeren Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer verbunden gewesen.