7. Bestrittener Sachverhalt bzw. fehlerhafte Feststellung des Sachverhalts und Verletzung des rechtlichen Gehörs 7.1 Bestrittener Sachverhalt Bestritten sind die zum Tatzeitpunkt herrschenden Lichtverhältnisse und der Umstand, ob es dem Berufungsführer möglich war, sein Fahrzeug im besagten Bereich in einem Zug zu wenden. Der Berufungsführer bemängelt die vorinstanzlichen Feststellungen insofern, als diese unrichtig und unter Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen seien. 7.2 Fehlerhafte Feststellung des Sachverhalts und Verletzung des rechtlichen Gehörs 7.2.1 Lichtverhältnisse