Bevor er in die entgegengesetzte Richtung davonfuhr, musste er zumindest einmal zurücksetzen. Anerkannt ist schliesslich, dass der Verkehr zu der besagten Zeit wechselseitig um eine Unfallstelle geführt wurde, der an erster Stelle eines neuen Intervalls zirkulie- 3 rende Zeuge C.________ sich auf der Gegenfahrban mit ca. 70 km/h dem Geschehen näherte und seine Fahrt aufgrund des Wendemanövers des Berufungsführers verlangsamen, nicht aber vollständig abbremsen musste.