Hinsichtlich des Kerngeschehens ist weiter erstellt, dass der Berufungsführer vor der Überführung des Fulenmattwegs auf einen Stau auffuhr. Unbestritten ist sodann, dass der Berufungsführer kurz nach der Überführung der Worbenstrasse vor einer langgezogenen Linkskurve im Bereich eines Ausstellplatzes etwa einen halben Meter ausholte, zu einem Wendemanöver ansetzte und dabei die doppelt ausgezogene Sicherheitslinie überfuhr. Bevor er in die entgegengesetzte Richtung davonfuhr, musste er zumindest einmal zurücksetzen.