5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In seiner Berufungserklärung vom 17. November 2016 beantragte Rechtsanwalt B.________ namens des Berufungsführers, den eingereichten Auszug aus Google- Maps (Beilage 5 der Berufungserklärung, pag. 177) zu den Akten zu erkennen. Diesem Antrag gab die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 15. Dezember 2016 statt (pag. 184 f.).