Die erstinstanzlich noch vorhandene «Stabilität» ist folglich nicht mehr vorhanden. Grundsätzlich positiv zu bewerten sind seine Bemühungen, Kontakt zu seinen drei Kindern zu pflegen, wobei hierüber nur wenig bekannt ist. Die weitere Unterhaltsverpflichtung wirkt sich allerdings negativ auf die Schuldensituation des Beschuldigten aus. Der Beschuldigte ist offensichtlich bemüht, seine Verschuldung in den Griff zu bekommen (pag. 255). Er hat zahlreiche Betreibungen und immer wieder Lohnpfändungen. Positiv wirkt sich auch deshalb die Festanstellung des Beschuldigten aus. Er arbeitet seit dem 27.4.2015 bei E.________ AG und ist seit dem 1.8.2015 festangestellt (pag.