Zudem gelingt es dem Beschuldigten offensichtlich nicht, über längere Zeit stabil und ohne Drogen und/oder Alkohol zu leben. Die letzte Entziehungskur ist noch nicht lange her und gegenüber der Kammer gab der Beschuldigte erneut an, gelegentlich Alkohol zu trinken, darin aber kein Problem zu sehen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass die letzten Delikte jeweils im Zusammenhang mit Drogen und Alkohol entstanden sind und er bereits mehrfach gegenüber den Strafbehörden beteuerte, seine Suchtprobleme im Griff zu haben, äusserst problematisch.