Er scheint auch keinen effektiven Therapiewillen zu besitzen. Gemäss Bericht der Bewährungshilfe Thun waren ab Oktober 2015 wöchentliche Therapiesitzungen bei einem Psychiater der Klinik Südhang geplant (pag. 102; pag. 191). Der Beschuldigte befand sich vom 9.10.2015 bis zum 8.8.2016 jedoch nur 11 Mal – mithin knapp monatlich anstelle von wöchentlichen Terminen – in einer Therapiesitzung (pag. 355). Dies entspricht bei weitem nicht dem geplanten Setting. Ferner brach der Beschuldigte bereits kurz nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung seine Therapie erneut ab, obwohl er vor dem Regionalgericht beteuerte, gut mit dem Psychologen auszukommen und ihm die Therapie helfe.