Anlässlich der Hauptverhandlung vom 19.1.2009 gab der Beschuldigte wiederum an: «Ich konsumiere keine Drogen mehr. Sie könnten jetzt sofort einen Drogenschnelltest durchführen, ich habe nichts zu befürchten (Akten S 07 2869, Protokoll vom 19.1.2009, S. 13, Z. 5 f.). Ähnliche Beteuerungen – er habe seinen Drogen- und Alkoholkonsum nun im Griff – sind immer wieder aktenkundig. Die aktuelle Situation des Beschuldigten zeigt jedoch, dass er offensichtlich nicht in der Lage ist, über längere Zeit abstinent zu leben. Er scheint auch keinen effektiven Therapiewillen zu besitzen.