Der Beschuldigte sei zu fast allen Terminen unter Drogeneinfluss erschienen. Aufgrund seines hohen Cannabiskonsums als Form der Selbstmedikation sei der Beschuldigte allerdings in hohem Masse therapiebedürftig – insbesondere auch, um Frustrationen ohne die Einnahme von Betäubungsmitteln auszuhalten und sich Fähigkeiten anzueignen, persönliche Probleme weniger selbst- und fremdschädigend zu lösen (Akten S 07 2869, Band 1, Bericht des Fo- rensisch-psychiatrischen Dienstes vom 18.6.2008). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 19.1.2009 gab der Beschuldigte wiederum an: «Ich konsumiere keine Drogen mehr.