34 Die Kammer hat ferner erhebliche Zweifel an der Einsicht und dem Therapiewillen des Beschuldigten. Bereits im Verfahren des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen (Urteil vom 26.1.2006) machte der Beschuldigte geltend, sich therapieren zu lassen und seinen Drogenkonsum im Griff zu haben. So führte er aus: «Seit Frühling 2005 bin ich nicht mehr Auto gefahren. Damit ich den Führerausweis wieder erhalte, gehe ich zum Psychiater. Dies habe ich gemacht und nun muss ich noch den Verkehrskurs absolvieren. Ich möchte den Ausweis wieder zurückhaben. Es wäre auch fürs Arbeiten praktisch.