Dennoch wurde die bedingte Entlassung mit Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 28.2.2013 nicht widerrufen. Aufgrund des Tötungsdelikts wurde der Beschuldigte am 18.5.2009 in Untersuchungshaft genommen. Am 2.8.2011 begann der vorzeitige Strafantritt und am 27.6.2012 wurde der Beschuldigte erstmals bedingt aus der Haft entlassen (pag. 109). Nur wenige Monate darauf wurde der Beschuldigte am 23.9.2013 wegen eines eskalierten Streits mit seiner Partnerin erneut in Haft genommen (pag. 110). Am 8.4.2014 wurde die bedingte Entlassung erneut bewilligt und der Beschuldigte am 13.8.2014 aus der Haft entlassen (pag.