Die vorliegend zu beurteilenden Delikte passen zur bisherigen Delinquenz des Beschuldigten und stellen ein Abbild seiner fehlenden Impulskontrolle, Instabilität und Suchtprobleme dar. Ferner ist es auch nur dem Zufall zu verdanken, dass beim Vorfall vom 23.8.2015 keine Personen zu schaden kamen. Der Beschuldigte zeigte immer wieder, dass ihm die Konsequenzen seines Handelns – allenfalls auch mit Todesfolge – gleichgültig sind.