Seit dem 25.1.2017 befinde sich der Beschuldigte erneut in einer ambulanten Therapie in der Klinik Selhofen. Dort sei der Beschuldigte motiviert, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und eine positive Veränderung seiner Lebenssituation anzustreben (vgl. pag. 487). 25.6 Gesamtwürdigung Vorab gilt darauf hinzuweisen, dass für die von der Verteidigung beantragte Verlängerung der Probezeit und Anordnung der Bewährungshilfe kein Raum besteht. Der Beschuldigte wurde am 13.8.2014 bedingt aus dem Strafvollzug entlassen. Die Probezeit wurde für die Dauer der Reststrafe von 730 Tagen (bis zum 13.8.2016) festgelegt.