Er habe mehrfach die Termine bei der Bewährungshilfe vergessen, was aufgrund seiner anspruchsvollen Schichtarbeit teilweise nachvollziehbar sei. Insgesamt rieten sie von einer Rückversetzung in den Strafvollzug ab, um die freiwillige ambulante Therapie nicht zu gefährden und den Weg der sozialen Integration weiter fortführen zu können (pag. 257 f.). Gemäss Bericht der Klinik Südhang begab sich der Beschuldigte ab November 2015 freiwillig in eine ambulante Therapie (pag. 190 f.). Am 8.8.2016 teilte die Klinik Südhang mit, seit dem 9.10.2015 hätten insgesamt 11 Therapiesitzungen stattgefunden.