Der Beschuldigte habe zwei Kinder – mit der älteren Tochter habe er jedoch keinen Kontakt und mit der jüngeren habe er den Kontakt nicht ausbauen können, weil er Probleme mit der Kindsmutter habe. Die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe funktioniere gut und die Bewährungshilfe empfehle keine sofortige Rückversetzung des Beschuldigten, weil er die Möglichkeit erhalten solle, eine ambulante Therapie zu machen. Die Bewährungshilfe des Kantons Bern (ABaS) attestierte dem Beschuldigten am 29.6.2016 ein grosses Engagement und viel Ausdauer.