Er habe seit dem 1.5.2015 eine eigene Wohnung und habe angefangen temporär zu arbeiten. Nach zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit sei er seit dem 1.8.2015 festangestellt. Der Beschuldigte habe eine gute Beziehung zu seiner Familie (Bruder und Mutter), jedoch eine schwierige Beziehung mit seiner Freundin – es stünden auch Vorwürfe im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt im Raum. Der Beschuldigte habe zwei Kinder – mit der älteren Tochter habe er jedoch keinen Kontakt und mit der jüngeren habe er den Kontakt nicht ausbauen können, weil er Probleme mit der Kindsmutter habe.