Zu den Berichten der Bewährungshilfen und der Klinik Südhang Im Bericht der Bewährungshilfe des Kantons Basel-Stadt vom 29.4.2014 wurde festgehalten, dass sich der Beschuldigte offensichtlich nicht an die Strafen aus den Jahren 2005/2006 erinnern könne (pag. 117). Die während dem Vollzug begonnene Therapie habe keinen therapeutischen Prozess beinhaltet. Der Beschuldigte sei zu fast allen Gesprächen unter Cannabiseinfluss gekommen – obwohl er gemäss eigenen Angaben seit 18 Monaten kein Cannabis mehr konsumiert habe (pag.