Am 2.8.2011 begann er den vorzeitigen Strafantritt und am 27.6.2012 wurde der Beschuldigte erstmals bedingt aus der Haft entlassen (pag. 109). Nur sechs Monate nach der Verurteilung zur vorsätzlichen Tötung – am 23.9.2013 – wurde der Beschuldigte wegen eines Streits mit seiner Freundin wiederum in Haft genommen (pag.