Die Berufung von A.________ gegen das Urteil vom 28.02.2013 des Strafgerichts des Kantons Basel- Stadt wurde am 10.10.2013 gemäss Angaben seines Verteidigers nicht aufgrund des Einverständnisses mit dem Urteil, sondern lediglich aus dem Grund zurückgezogen, damit sein Klient aus der Sicherheitshaft in den Strafvollzug habe wechseln können.