Da aber die Gebrüder A.________ und C.________ den Entschluss gefasst hatten, nach Basel zu fahren, sie die Gruppe zusammenstellten, die Fahrt organisierten und den bewaffneten und einschlägig vorbestraften Kollegen mitfahren liessen – und auch nur sie das spätere Opfer kannten, wurden sie beide ebenfalls wegen vorsätzlicher Tötung in Mittäterschaft verurteilt. […]